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Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten § 87 BetrVG

By 14. Dezember 2023Oktober 8th, 2025No Comments
Präsenzseminar

Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten § 87 BetrVG

In der Betriebsverfassung ist dieser Mitbestimmungsparagraph für den Betriebsrat von zentraler Bedeutung. In der Rechtsprechung und in Kommentierungen nimmt er den größten Raum ein. Jeder Betriebsrat sollte die Kernaussagen seiner Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten kennen und in der Anwendung für seine tägliche Praxis beherrschen. Ein wichtiges Seminar für alle Mitglieder des Betriebsrats und Ersatzmitglieder.

Termine

22.05. – 25.05.22
27.05. – 29.05.22

Ort

Augsburg

Dauer

3 Tage

Kosten

900.-€ pro Teilnehmer
(zzgl. MwSt. ohne Übernachtungs-/ Verpflegungskosten)

Inhalt

Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten

  • Ordnung im Betrieb – Verhalten der Arbeitnehmer
  • Arbeitszeit:
    • Zeitliche Lage und Verteilung
    • Pausen
    • Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit
    • Verkürzung und Verlängerung von Arbeitszeiten
  • Lohngestaltung – Akkord – Prämien
  • Urlaubsregelungen
  • Technische Überwachungssysteme für Arbeitnehmer Inhalt
  • Gesundheitsschutz – Arbeitssicherheit
  • Sozialeinrichtungen: Errichtung – Ausstattung – Verwaltung
  • Betriebliches Vorschlagswesen
  • Durchführung von Gruppenarbeit

Nichteinigung mit dem Arbeitgeber

  • Erzwingbares Einigungsstellenverfahren
  • Beschlussverfahren bei Rechtsstreitigkeiten

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