Wer?
Nach langjähriger Erfahrung in der Organisation und Durchführung von Weiterbildungsseminaren – speziell für Betriebsräte und Jugend- und Aus-
zubildendenvertreter – sind wir seit Juli 2004 mit unserer eigenen Weiterbildungsgesellschaft am Markt. Sie können auf unsere Kompetenz in diesem Bereich vertrauen. Wir arbeiten mit einem großen Stab an Arbeitsrechtlern, erfahrenen Fachreferenten und Praktikern zusammen, die je nach Seminarthema als Referenten eingesetzt werden.
Was?
Inhaltlich vermitteln wir alle Kenntnisse im Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht, die für Ihre Arbeit als Betriebsrat oder Jugendvertreter erforderlich sind.
Bei gesetzlichen Neuregelungen werden zusätzliche Seminare aktuell konzipiert, zeitnah ausgeschrieben und beworben.
Wie?
Da wir weder an Arbeitgeberverbände oder Gewerkschaften, noch politisch gebunden sind, können und wollen wir unsere Bildungsarbeit objektiv und neutral gestalten. Im Sinne des § 2 Betriebsverfassungsgesetz ist es unser Ziel, das vertrauensvolle Zusammenwirken von Betriebsrat und Arbeitgeber zum Wohl der Arbeitnehmer und des Betriebes durch unsere Seminararbeit aktiv zu unterstützen.
In überschaubaren Seminargruppen arbeiten wir teilnehmerorientiert, verständlich, praxisbezogen und aktuell. Erfahrungsaustausch, Diskussionen mit Referenten und in der Gruppe – auch nach „Unterricht“ –, verbunden mit attraktiver Freizeitgestaltung sind typisch für den methodischen Rahmen unserer Seminare.
Wo?
Aus organisatorischen Gründen finden die offen ausgeschriebenen Präsenzseminare in Tagungshotels in Augsburg statt.
Im Inhouse-Bereich arbeiten wir auch deutschlandweit. Bei Interesse an einem Firmenseminar erhalten Sie ein für Ihr Unternehmen konzipiertes Seminarangebot (Zusammenstellung der Inhalte, Termin, Referent, Seminardauer und Tagungsort werden auf Ihre Erfordernisse abgestimmt).
Der persönliche Kontakt zu unseren Kunden ist uns wichtig, deshalb kommen wir auf Wunsch auch gerne zu einem Erstgespräch bei Ihnen vorbei.