Wahlordnung zur BR-Wahl
Die Wahlordnung zur Betriebsratswahl bildet den verbindlichen Rahmen für die Durchführung betrieblicher Mitbestimmungswahlen. Sie konkretisiert die Vorgaben des BetrVG und legt fest, wie Wahlvorstände Verfahren, Fristen und formale Abläufe rechtssicher gestalten. Fehler in der Anwendung können zur Anfechtbarkeit oder Ungültigkeit der Wahl führen. Das Seminar vermittelt die maßgeblichen Regelungen der Wahlordnung, zeigt typische Stolperstellen auf und unterstützt Wahlvorstände sowie Unternehmensvertreter dabei, den gesamten Wahlprozess strukturiert und rechtskonform umzusetzen.
Termine
02.12.2025
Ort
Digital
Dauer
3 h 30 Min
Kosten
350.-€ pro Teilnehmer
(zzgl. MwSt.)
Inhalt
Grundlagen der Betriebsratswahl
- Gesetzliche Basis: BetrVG (§§ 1–20) und Wahlordnung (WO-BetrVG)
- Bedeutung und Zweck der Wahlordnung
- Verhältnis zwischen Gesetz, Verordnung und Rechtsprechung
- Geltungsbereich der Wahlordnung – wann gilt das vereinfachte und wann das normale Wahlverfahren?
Vorbereitung der Wahl
- Bestellung und Zusammensetzung des Wahlvorstands
- Rechte und Pflichten des Wahlvorstands
- Erstellung und Prüfung der Wählerliste
- Festlegung der Zahl der zu wählenden Betriebsratsmitglieder
- Geschlechterquote nach § 15 Abs. 2 BetrVG
- Zeitplan und Fristen im Überblick
Wahlverfahren im Detail
a) Vereinfachtes Wahlverfahren (bei Betrieben bis 100 bzw. 200 Beschäftigten)
- Ablauf in zwei Wahlversammlungen
- Vorschlagslisten und Kandidaturen
- Wahlhandlung und Auszählung
b) Normales Wahlverfahren
- Wahlausschreiben: Inhalt, Veröffentlichung, Fristen
- Einreichung und Prüfung der Vorschlagslisten
- Zulassung und Bekanntgabe gültiger Listen
- Stimmabgabe: Briefwahl, Urnenwahl, Wahlumschläge
- Wahltag und Ablauf der Stimmabgabe
- Auszählung der Stimmen und Sitzverteilung (d’Hondt-Verfahren)
Nach der Wahl
- Bekanntgabe des Wahlergebnisses
- Konstituierende Sitzung des Betriebsrats
- Aufbewahrung und Vernichtung der Wahlunterlagen
- Wahlprüfung, Anfechtung und Wiederholungswahl
- Haftungsfragen bei Fehlern des Wahlvorstands
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